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Teilenehmer - Förderung nach SGB III
Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung, oder
Arbeitssuchende mit dreijährigem Tätigkeitsnachweis
im Friseurhandwerk, die wieder in das Erwerbsleben eintreten
wollen.
Teilnehmer - Förderung nach WeGebAu
Gering qualifizierte Arbeitnehmer mit Abschluss, die mindestens seit vier Jahren ihre gelernte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt haben; z.B. Berufsrückkehrer/innen. Gering qualifizierte Arbeitnehmer ohne Abschluss oder lebensältere Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben.
Seminardauer:
Individuell - je nach Modul und Modulkombination
Modul I - 2 Wochen
Modul II - 2 Wochen
Modul III - 4 Wochen
Modul IV - 4 Wochen
Modul V - 2 Wochen
Modul VI - 4 Wochen
Programm:
Modul I: Inhaltsstoffe von Haarpflegemitteln, die Haarwäsche,
Gestalten von Frisuren, Auftragen von Kuren
Modul II: Kundenberatung, Volumenwickeln, Toupieren,
Frisieren, Föhnen und Stylen, Friseurkosmetik
Modul III: Basis-Haarschneidetheorie, Färbetechniken,
Strähnentechniken, Training an Modellen
Modul IV: Kundenberatung, Basis-Haarschneidepraxis,
Basis Umformungstechniken, Herrenhaarschnitte, Training
an Modellen
Modul V: Erweiterte Haarschneidetechniken, zeitgerechte
Umformungstechniken, zeitgerechte Farbtechniken, Training
an Modellen
Modul VI: Praktikum in einem Betrieb ihrer Wahl –
Pflichtmodul
Beginn:
Laufender Einstieg möglich !
Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung
und erfragen den nächsten freien Termin !
Die Kosten werden vom Arbeitsamt getragen.
Bitte informieren Sie sich bei uns telefonisch.
Gruppenumschulungslehrg�nge
Zur Zeit finden keine Umschulungen in unserem Hause statt
Teilnehmer:
Für alle, die keine abgeschlossene Berufsausbildung
haben, oder alle, die in ihrem Beruf nicht vermittelbar
sind oder alle, die in ihrem bisherigen Beruf berufsunfähig
sind.
Außerdem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit
bedrohte Personen mit Eignung für den Friseurberuf.
Seminardauer:
Die Umschulung dauert 21 Monate. Sie endet mit der
Gesellenprüfung
im Friseurhandwerk vor der Friseurinnung Duisburg.
Programm:
Vermittelt werden alle Arbeiten des Friseurhandwerkes
gemäß der aktuellen Ausbildungordnung. Außerdem
werden alle theoretischen Fächer gemäß Rahmenlehrplan
unterrichtet.
Beginn:
Maßnahmebeginn: Oktober jeden Jahres
Innerhalb der Maßnahme wird ein Betriebspratika
absolviert. Sie haben somit von Montags bis Mittwochs
Schule und am Donnerstag und am Freitag Praktikum in
einem Friseurbetrieb ihrer Wahl.
Die Kosten werden vom Arbeitsamt getragen.
Bitte informieren Sie sich in unserem Hause.
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